FÜR ELTERN

Wir ver­mit­teln Ihnen eine indi­vidu­elle fam­i­lienergänzende Betreu­ung in den Gemein­den Lyss, Aar­berg, Bar­gen, Büeti­gen, Kall­nach und Kap­pe­len. Unsere liebevollen Tages­fam­i­lien haben immer wieder freie Plätze und freuen sich auf Ihr Kind.

FÜR ELTERN

Wir ver­mit­teln Ihnen eine indi­vidu­elle fam­i­lienergänzende Betreu­ung in den Gemein­den Lyss, Aar­berg, Bar­gen, Büeti­gen, Kall­nach und Kap­pe­len. Unsere liebevollen Tages­fam­i­lien haben immer wieder freie Plätze und freuen sich auf Ihr Kind.

FÜR ELTERN

Wir ver­mit­teln Ihnen eine indi­vidu­elle fam­i­lienergänzende Betreu­ung in den Gemein­den Lyss, Aar­berg, Bar­gen, Büeti­gen, Kall­nach und Kap­pe­len. Unsere liebevollen Tages­fam­i­lien haben immer wieder freie Plätze und freuen sich auf Ihr Kind.

Ihr Kind in besten Händen

Wir find­en für Sie eine Tages­fam­i­lie, die zu den Bedürfnis­sen Ihres Kindes passt. In ein­er Tages­fam­i­lie wird Ihr Kind indi­vidu­ell gefördert und in kleinen Grup­pen betreut. Die Betreu­ung kann stun­den­weise, halb- oder ganz­tags sein. Wir sind stets bemüht, auch unregelmäs­sige Arbeit­szeit­en der Eltern durch Betreu­ungsper­so­n­en in Tages­fam­i­lien aufz­u­fan­gen. Unsere Betreu­ungsper­so­n­en haben einen Arbeitsver­trag, wer­den durch uns entlöh­nt, begleit­et und verpflicht­en sich, den geset­zlichen Bes­tim­mungen der Pflegekinderverord­nung nachzukommen.

Melden Sie Ihr Kind bei uns online an oder nehmen Sie direkt Kon­takt mit uns auf, damit wir eine indi­vidu­elle Betreu­ung abklären und Ihnen eine passende Tages­fam­i­lie ver­mit­teln kön­nen. Wir besprechen mit Ihnen die per­sön­lichen Vorstel­lun­gen und Erwartun­gen an die Betreu­ungsper­son Ihres Kindes. Sobald wir Ihre passende Tages­fam­i­lie gefun­den haben, organ­isieren wir einen gemein­samen Besuch, um diese ken­nen­zuler­nen. Anschliessend entschei­den Eltern und Betreu­ungsper­son, ob ein Betreu­ungsver­hält­nis in Frage kommt. Für einen opti­malen Betreu­ungsplatz, begleit­en wir Sie, Ihr Kind und Ihre Tages­fam­i­lie sorgfältig während der Dauer des Betreuungsverhältnisses.

Wir evaluieren unsere Betreu­ungsper­so­n­en nach den Kri­te­rien der kan­tonalen Vor­gaben, hal­ten regelmäs­sig Kon­takt und berat­en sie in allen Fra­gen rund um die Betreu­ung Ihres Kindes. Die Betreu­ungsper­so­n­en besuchen den geset­zlich vorgeschriebe­nen Grund­kurs und Nothelfer­kurs für Kleinkinder und die von uns jährlich organ­isierte Weit­er­bil­dung zu spez­i­fis­chen The­men. Ein­mal pro Jahr führen wir den geset­zlich vorgeschriebe­nen Auf­sichts­be­such in der Tages­fam­i­lie durch.

Gemein­sam mit Ihnen und der Tages­fam­i­lie pla­nen wir die Eingewöh­nungszeit Ihres Kindes und besprechen, wie Ihr Kind sorgfältig auf die neue Sit­u­a­tion vor­bere­it­et wird. Die Eingewöh­nungszeit gilt als Betreu­ungszeit und wird Ihnen in Rech­nung gestellt, sodass die Betreu­ungsper­son dafür entlöh­nt wird. Ihr Kind muss min­destens 20 Stun­den pro Monat (fünf Stun­den pro Woche) in der Tages­fam­i­lie ver­brin­gen. (Aus­nah­men nur in begrün­de­ten Fällen). Sie brin­gen und holen Ihr Kind oder Ihre Kinder pünk­tlich zur vere­in­barten Zeit. Ein Tages­be­treu­ungsver­trag regelt Betreu­ung­sum­fang und Betreu­ungszeit­en. (Ein­ma­lige, ger­ingfügige Änderun­gen kön­nen im gegen­seit­i­gen Ein­vernehmen vere­in­bart wer­den). Bei Abwe­sen­heit­en des Kindes informieren Sie die Betreu­ungsper­son so früh wie möglich. Ferien oder kurzfristige Aus­fälle der Betreu­ungsper­son wer­den Ihnen frühzeit­ig mitgeteilt.

Wir ver­rech­nen Ihnen die Betreu­ungsstun­den gemäss Betreu­ungsver­trag bei allen Abwe­sen­heit­en Ihres Kindes infolge Krankheit / Unfall und anderen kurzfristi­gen Abwe­sen­heit­en sowie bei Ihren Ferien. Nicht bezahlen müssen Sie die Betreu­ungsstun­den bei kurzfristi­gen Abwe­sen­heit­en durch die Betreu­ungsper­son sowie deren Ferien. Die Mahlzeit­en wer­den gemäss Betreu­ungsver­trag ver­rech­net, auss­er sie melden Ihr Kind am Vortag bis 18.00 Uhr ab. Bei Kleinkindern stellen Sie als Eltern Nahrung, Windeln und Extras zur Ver­fü­gung. Zusät­zliche Aus­gaben wie Ein­trittspreise, Bil­lettpreise für öffentliche Verkehrsmit­tel, usw. kön­nen die Tages­fam­i­lien bei Ihnen gel­tend machen. Grössere Aus­gaben müssen unbe­d­ingt vorher abge­sprochen werden.

Nehmen Sie bitte sofort Kon­takt mit uns auf, wenn es zu Unstim­migkeit­en oder Schwierigkeit­en mit der Tages­fam­i­lie kommt. Das Tages­be­treu­ungsver­hält­nis kann von allen Ver­tragsparteien gekündigt wer­den: 1. während der Probezeit (drei Monate nach Ver­trag­sun­terze­ich­nung) jed­erzeit mit ein­er Kündi­gungs­frist von 7 Tagen; 2. nach der Probezeit unter Ein­hal­tung ein­er Kündi­gungs­frist von zwei Monat­en, auf das Ende eines Monats. Richt­en Sie Ihre Kündi­gung an uns und senden Sie eine Kopie an die Tages­fam­i­lie. Wird die Kündi­gungs­frist ohne wichti­gen Grund nicht einge­hal­ten, sind Sie bzw. die Tages­fam­i­lie bis zum Ablauf der ordentlichen Kündi­gungs­frist schaden­er­satzpflichtig.

Die durch uns abgeschlossene geset­zliche Haftpflicht aus der Kinder­be­treu­ung durch Betreu­ungsper­so­n­en ver­sichert Per­so­n­en­schä­den (Tötung, Ver­let­zung oder son­stige Gesund­heitss­chädi­gung von Per­so­n­en) und Sach­schä­den (Zer­störung, Beschädi­gung oder Ver­lust von Sachen). Sie als Eltern sind verpflichtet eine Kranken- und Unfal­lver­sicherung für Ihr Kind sowie eine Pri­vathaftpflichtver­sicherung abzuschliessen.

Wenn Sie unsere Dien­stleis­tun­gen in Anspruch nehmen, wer­den Sie Aktivmit­glied des Vere­ins Kindertagesstätte Lyss. Unab­hängig vom Erfolg wird für die Auf­nahme der Ver­mit­tlungstätigkeit ein Unkosten­beitrag in der Höhe des Jahresmit­glieder­beitrags ver­rech­net. Dieser Betrag ist vor Beginn der Ver­mit­tlungstätigkeit zu bezahlen und gilt bei Ver­tragsab­schluss automa­tisch als Mit­glieder­beitrag für das laufende Jahr. Die Auflö­sung der Ver­mit­tlungsvere­in­barung gilt nicht als Aus­tritt aus dem Vere­in. Dieser kann nur auf Jahre­sende erfolgen.

Die Betreu­ungs- und Verpfle­gungs­ge­bühren sind im Tar­ifre­gle­ment geregelt. Die Sub­ven­tion­ierung der Betreu­ungs­ge­bühren erfol­gt über Betreu­ungsgutscheine. Diese wer­den von der Wohn­sitzge­meinde aus­gestellt. Der Betreu­ungsgutschein wird für ein bes­timmtes Pen­sum aus­gestellt und die Höhe des Gutscheins hängt vom Einkom­men, dem Ver­mö­gen und der Fam­i­lien­grösse ab. Wir stellen die Betreu­ungs- und Verpfle­gungs­ge­bühren abzüglich des Betreu­ungsgutscheines monatlich anfangs des Fol­ge­monats in Rech­nung. Die Rech­nun­gen sind innert 30 Tagen ab Erhalt zu bezahlen.

Melden Sie Ihr Kind für eine Tagesfamilie an

Wir bieten Ihnen eine länger­fristige, auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnit­tene Kinder­be­treu­ung und sind immer bemüht indi­vidu­elle Lösun­gen zu finden.

Kind stampft in Pfütze

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